Tierärzte

Tierarztpraxis Im Bad AG
Klein- und Grosstierpraxis
Badstrasse 8A
9410 Heiden
071 891 50 22
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Kantonale Stellen

Kantonstierarzt AR + AI
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Tierärzte

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Halden
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Polizei

Kantonspolizei Appenzell IRh.
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071 891 33 11

 

Benachbarte Tierschutzvereine

Rorschach und Umgebung
076 442 08 80
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Benachbarte Tierschutzvereine

Rheintaler Tierschutzverein
Postfach 536
9435 Heerbrugg
076 411 94 50
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Fledermausschutz SG/AI/AR

Rorschacherstrasse 263
9016 St. Gallen
Nottelefon 079 330 60 60
079 775 41 66

 

 

 

 

APS Auffangstation für Papageien und Sittiche

Frauenfeldstrasse 95
9548 Matzingen
052 376 11 30

Vögel und Wildtiere

Melden Sie sich unter:
071 733 20 31

Verein "Pro Igel"

Kirchgasse 16
8332 Russikon
044 767 07 90
www.pro-igel.ch

LINKS

WICHTIGE TIPPS

KATZE ZUGELAUFEN

Handelt es sich um ein Katzenwelpen, eine Jungkatze, eine kranke, verängstigte, desorientierte oder verwahrloste Katze, nimmt der TAV eine solche in seine Obhut und veranlasst nach Bedarf eine tierärztliche Betreuung.

Ebenfalls bieten wir Hilfe an, wenn es sich um eine wilde Katze handelt. Hier ist auch eine Kastration zur Vermeidung einer fortgesetzten Vermehrung zwingend.

 

Eigenverantwortung

Der TAV appelliert an Ihre Eigenverantwortung und empfiehlt folgendes Vorgehen:

  1. Gesunde und gut genährte Katzen nicht füttern und nicht ins Haus lassen.
  1. Prüfen, ob die Katze ein Halsband mit einer Adresshülse oder Marke trägt.
  1. Kontrollieren, ob die zugelaufene Katze einen Chip trägt. Da hilft ein Tierarzt.
  1. Falls beides nicht zutrifft:

– Bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale ( https://www.stmz.ch) Suchmeldungen prüfen, bzw. einen Eintrag mit Foto erstellen
– Flugblätter aufhängen (direkt über Schweizerische Tiermeldezentraleausdruckbar)
– Nachbarschaft anfragen
– Elastischen Gummi um den Hals der Katze legen mit der eigenen Telefonnummer.

Chip-Pflicht

Der TAV empfiehlt jedem Katzenhalter, seinen Katze in Eigenverantwortung zu chipen. Des weiteren befürworten wir eine allgemeine Chip-Pflicht.

Es ist uns aber bewusst, dass ein solches Obligatorium bei den Katzen ungleich schwerer durchzusetzen ist als bei den Hunden. Dies aus praktischen Gründen, da Katzen weder gemeldet noch besteuert werden müssen. Zudem verläuft die Vermehrung meist völlig unkontrolliert (Bauernhöfe, ausserhalb Siedlungen, etc.).

Trotzdem würden wir eine deutliche Entlastung für den Tierschutzverein erwarten.

Laufende Massnahmen
Der TAV unterhält seit bald 3 Jahren ein Programm, in dessen Rahmen Katzen kostenlos kastriert werden können. Schon gegen 500 Katzen aus dem Vereinsgebiet des TAV konnten dadurch unfruchtbar gemacht werden.

Dies ist nur dank Spenden und Mitgliederbeiträgen möglich

 

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